Die alte INTERFLUG im www
Historische Betrachtungen zur einstigen DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG

last updated:
27.01.2010

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Revision 3.0
Struktur Flugbetrieb

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Allgemeines

 

Der Betriebsteil Flugbetrieb war seit der letzten großen Re-Strukturierung Bestandteil des Betriebes Verkehrsflug der INTERFLUG und war verantwortlich für die sichere Durchführung der Flüge unter Einhaltung der Vorschriften, unter Wahrung des Prinzips der Sparsamkeit und der höchstmöglichen Effektivität  bei größtmöglicher Qualität und Pünktlichkeit der Beförderung. (lt. FBH)


Erster Direktor Flugbetrieb der damaligen
LUFTHANSA der DDR wurde Flugkapitän Fritz "Papa" Horn, gefolgt bereits am 01.09. 1959 von Herrn Oberst Walter Lehweß-Litzmann, dem etwa 1970 Herr Flugkapitän Dip.-Ing. Kurt Fischer folgte, bevor in den letzten Jahren bis zur "Wende" Herr Flugkapitän Dipl.-Ing. Horst Materna das Zepter fest in der Hand hatte. Nach der "Wende" übernahm dann noch für kurze Zeit Herr Flugkapitän Eberhard Wallroth diese nun sicherlich nicht mehr sehr erbauliche Tätigkeit, bevor Ende April 1991 die Lichter für immer aus gingen.

 

 

Strukturschema des Betriebsteiles Flugbetrieb

 

 

Die Aufgaben der Stabsabteilungen:

 

Planung und Abrechnung (Frau Anne Liebetrau ?)

 

Die Abteilung Planung und Abrechnung ist im Betriebsteil verantwortlich für die:

  • Planung, Abrechnung und Kontrolle der finanziellen und materiellen Fonds

  • Bearbeitung von arbeitsökonomischen und arbeitsrechtlichen Aufgaben

  • Erfassung und Auswertung von Daten.

 
Flugbetriebskontrolle (Abt.-Leiter: Herr Flugkapitän Jochen Görlich, IL-18, später Flugkapitän Klaus Grätzsch und dann Flugkapitän Achim Stiebritz)

Die Abteilung Flugbetriebskontrolle ist im Betriebsteil verant­wortlich fur die:

  • Kontrolle der Vorbereitung, Durchfuhrung und Auswer­tung der Fluge hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Vorschriften;

  • Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit im Flugbetrieb;

  • Erfassung, Untersuchung und Auswertung von Flugvor-kommnissen im Rahmen der Aufgabenstellungen des Betriebsteils;

  • Analyse des Standes der Flugsicherheit im Betriebsteil;

  • Kontrolle und Uberwachung der Qualitat der fliegerischen Tatigkeit und der Einhaltung bestehender
    Vorschriften mit den Verfahren der Objektiven Kontrolle;

  • Nachweisfuhrung uber den Qualifikationsstand des flie-genden Personals;

  • Bereitstellung der Erlaubnisse fur das fliegende Personal;

  • Planung und Organisation der MaBnahmen zur Uberwa­chung der korperlichen Leistungsfahigkeit (FMK) des flie-genden Personals;

  • Planung, Durchfuhrung und Auswertung der periodischen theoretischen Uberprufung des fliegenden Personals.

 
Flugorganisation (Herr Wilfried Hoppe)

Die Abteilung Flugorganisation ist im Betriebsteil verant­wortlich für die

  • Schaffung aller organisatorischen Voraussetzungen fur einen geregelten Flugbetriebsablauf;

  • operative Planung und Organisation des Einsatzes des fliegenden Personals;

  • Lösung aller mit Vortransporten und bernachtungen zusammenhängenden organisatorischen Probleme.

 

Bordservice (Frau Heide Kauer)

Die Abteilung Bordservice ist im Betriebsteil verantwortlich für die

  • Erarbeitung von Bordausstattungs- und Verpflegungsnormen und von Regeln für die Organisation,
    Durchführung und Kontrolle des Bordservice;

  • Herstellung, berwachung und Ergänzung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferbetrieben
    im In- und Ausland zur Sicherung des Bordservice;

  • Planung, Bereitstellung und Kontrolle des für die Passagierbetreuung erforderlichen materiellen Bedarfs.


Flugtechnologie (Abt.-Leiter: Herr Flugkapitän Heeger, IL-62)

Die Abteilung Flugtechnologie ist im Betriebsteil verantwortlich für die

  • wissenschaftlich-technische Arbeit;

  • Bearbeitung verfahrenstechnischer Probleme;

  • Beschaffung, Aufbereitung und Verteilung der Flugbetriebsdokumentation.

Aus- und Weiterbildung (Herr Flugkapitän Dieter Reise, später Flugkapitän Erich Metzger)
 

Die Abteilung Aus- und Weilerbildung ist im Betriebsteil verantwortlich für die:

  • Sicherung der Aus- und Weiterbildung sowie Erziehung des fliegenden, flugvorbereitenden und flugauswertenden Personals auf der Grundlage der betrieblichen Forderungen und Auswertung nationaler sowie internationaler Standards;

  • Organisation der sich daraus ergebenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und deren Kontrolle;

  • Erarbeitung von Schlußfolgerungen fur die Erhöhung der Qualifikation der Mitarbeiter des Betriebsfeils;

  • Planung und Organisation der Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Kondi-tionierung) des fliegenden Personals.
     

Flugnavigation (Abt.-Leiter: Herr Ober-Navigator Herbert Wittnebel, IL-62)

 

Die Abteilung Flugnavigation ist im Betriebsteil verantwort­lich für die

  • Erarbeitung von navigatorischen Daten für die Beurteilung und Festlegung von Flugstrecken;

  • Gewährleistung der allgemeinen Flugvorbereitung des Cockpitpersonals;

  • Planung, Beschaffung und Bereitstellung navigatorischer Borddokumentation und entsprechender Arbeitsmittel;

  • Abfertigung der Flüge auf der Grundlage aktueller Betriebsdaten und operativer Erfordernisse.

 

Die Flotten (vormals Flugstaffeln)
 

Im Betriebsteil bestehen Flotten für jeweils einen Flugzeugtyp. Die Flotten sind verontwortlich für:

  • die Durchführung der Flüge unter Einhaltung der Weisungen der Direktion Flugbetrieb und unter Beachtung
    der internationalen und nationalen Bestimmungen für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Flüge;

  • die Gewährleistung und Kontrolle der erforderlichen Qualifikation des fliegenden Personals.
     


Belehrungen
 

Periodische Belehrungen

Der Plan für die periodischen Belehrungen (Belehrungsplan nach Tab. 8.1.2/1) steht in bereinstimmung mit den Festlegungen über die Belehrungspflicht der dem Flugbetriebshandbuch zugrunde liegenden Anweisungen. Dieser Plan erfaßt außer

  • kurzfristig oder einmalig vom Direktor angewiesenen,

  • durch die Flottenchefs festgelegten,

  • für einen begrenzten Personenkreis gültigen Belehrungen sämtliche für das Cockpitpersonal angeordneten Beleh­rungen.

 

Einmalige Belehrungen

Einmalige Belehrungen werden auf besondere Anweisung durchgefuhrt. Ergänzungen und wesentliche Änderungen der Flugbetriebsdokumentation sind auf Entscheidung der Flotten­chefs zum Gegenstand einmaliger Belehrungen zu machen.


Nachweisführung

Über die Durchführung der Belehrungen sind Nachweise zu führen, die in den Flotten mindestens drei Jahre aufzubewahren sind.

 

Tab. 8.1.2/1                                  1

Monat

 

Inhalt der Belehrungen (FBH)

 

 

Januar

 

5.2.1.;5.3.2.;5.3.3.;RM: Emergency Procedures

 

 

Februar

 

2.2.1.; 2.2.2.; 2.3.3;

2.3.6.;

 

2.6.3.; 6. 1.1. 4.

 

 

April

 

2.6.4.

 

 

September

 

6.1.1.3.10.

 

 

November

 

RM: Berlin 50 - 4

 

 

März

 

7. 2.1.; 7.2.2.; 7.3.2. ; 8.2.3.; FZH3.3.

 

2.6.2. ; 8.3.2. ; 8.5.1.; 8.4.1. 3.

 

 

Oktober

 

DA Nr. 1 53

 

 

Mai

 

2.3.5.; 2.5.7.

 

 

6.1.1.2.

 

Dezember

 

 

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