Allgemeines
Der Betriebsteil Flugbetrieb war seit der
letzten großen Re-Strukturierung
Bestandteil des Betriebes Verkehrsflug der INTERFLUG und war verantwortlich
für die sichere Durchführung der Flüge unter Einhaltung
der Vorschriften, unter Wahrung des
Prinzips der Sparsamkeit und der höchstmöglichen Effektivität bei
größtmöglicher Qualität und Pünktlichkeit der Beförderung. (lt. FBH)
Erster Direktor Flugbetrieb der damaligen LUFTHANSA der DDR wurde Flugkapitän Fritz "Papa" Horn,
gefolgt bereits am 01.09. 1959 von Herrn Oberst Walter Lehweß-Litzmann,
dem etwa 1970 Herr
Flugkapitän Dip.-Ing. Kurt Fischer folgte, bevor in den letzten Jahren bis zur "Wende" Herr Flugkapitän Dipl.-Ing. Horst Materna das Zepter fest in der Hand hatte. Nach
der "Wende" übernahm dann noch für kurze Zeit Herr Flugkapitän Eberhard Wallroth diese
nun sicherlich nicht mehr sehr erbauliche Tätigkeit, bevor Ende April 1991
die Lichter für immer aus gingen.
Strukturschema
des Betriebsteiles Flugbetrieb

Die Aufgaben der Stabsabteilungen:
Planung und Abrechnung (Frau Anne Liebetrau ?)
Die Abteilung Planung und Abrechnung
ist im Betriebsteil verantwortlich für die:
-
Planung, Abrechnung und Kontrolle
der finanziellen und materiellen Fonds
-
Bearbeitung von arbeitsökonomischen
und arbeitsrechtlichen Aufgaben
-
Erfassung und Auswertung von Daten.
Flugbetriebskontrolle (Abt.-Leiter: Herr Flugkapitän Jochen Görlich, IL-18, später Flugkapitän
Klaus Grätzsch und dann Flugkapitän Achim Stiebritz)
Die Abteilung Flugbetriebskontrolle
ist im Betriebsteil verantwortlich fur die:
-
Kontrolle der Vorbereitung,
Durchfuhrung und Auswertung der Fluge hinsichtlich der Einhaltung der
bestehenden Vorschriften;
-
Durchsetzung von Ordnung und
Sicherheit im Flugbetrieb;
-
Erfassung, Untersuchung und
Auswertung von Flugvor-kommnissen im Rahmen der Aufgabenstellungen des Betriebsteils;
-
Analyse des Standes der
Flugsicherheit im Betriebsteil;
-
Kontrolle und Uberwachung der
Qualitat der fliegerischen Tatigkeit und der Einhaltung bestehender
Vorschriften mit den Verfahren der Objektiven Kontrolle;
-
Nachweisfuhrung uber den
Qualifikationsstand des flie-genden Personals;
-
Bereitstellung der Erlaubnisse fur
das fliegende Personal;
-
Planung und Organisation der
MaBnahmen zur Uberwachung der korperlichen Leistungsfahigkeit (FMK) des
flie-genden Personals;
-
Planung, Durchfuhrung und Auswertung
der periodischen theoretischen Uberprufung des fliegenden Personals.
Flugorganisation (Herr Wilfried Hoppe)
Die Abteilung Flugorganisation ist im
Betriebsteil verantwortlich für die
-
Schaffung aller organisatorischen
Voraussetzungen fur einen geregelten Flugbetriebsablauf;
-
operative Planung und Organisation
des Einsatzes des fliegenden Personals;
-
Lösung aller mit Vortransporten und bernachtungen
zusammenhängenden organisatorischen Probleme.
Bordservice (Frau Heide
Kauer)
Die Abteilung Bordservice ist im
Betriebsteil verantwortlich für die
-
Erarbeitung von Bordausstattungs-
und Verpflegungsnormen und von Regeln für die Organisation,
Durchführung und Kontrolle des Bordservice;
-
Herstellung, berwachung und
Ergänzung von Vertragsbeziehungen mit Zulieferbetrieben
im In- und Ausland zur Sicherung des Bordservice;
-
Planung, Bereitstellung und Kontrolle des für die Passagierbetreuung erforderlichen materiellen Bedarfs.
Flugtechnologie (Abt.-Leiter: Herr Flugkapitän Heeger, IL-62)
Die Abteilung Flugtechnologie ist im
Betriebsteil verantwortlich für die
-
wissenschaftlich-technische
Arbeit;
-
Bearbeitung verfahrenstechnischer
Probleme;
-
Beschaffung, Aufbereitung und
Verteilung der Flugbetriebsdokumentation.
Aus- und Weiterbildung (Herr Flugkapitän Dieter Reise, später Flugkapitän Erich Metzger)
Die Abteilung Aus- und Weilerbildung
ist im Betriebsteil verantwortlich für die:
-
Sicherung der Aus- und Weiterbildung
sowie Erziehung des fliegenden,
flugvorbereitenden und flugauswertenden Personals auf der Grundlage der
betrieblichen Forderungen und Auswertung nationaler sowie internationaler Standards;
-
Organisation der sich daraus
ergebenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und deren Kontrolle;
-
Erarbeitung von Schlußfolgerungen
fur die Erhöhung der Qualifikation der Mitarbeiter des Betriebsfeils;
-
Planung und Organisation der
Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit
(Kondi-tionierung) des fliegenden Personals.
Flugnavigation (Abt.-Leiter: Herr Ober-Navigator Herbert Wittnebel, IL-62)
Die Abteilung Flugnavigation ist im
Betriebsteil verantwortlich für die
-
Erarbeitung von navigatorischen
Daten für die Beurteilung und Festlegung von Flugstrecken;
-
Gewährleistung der allgemeinen
Flugvorbereitung des Cockpitpersonals;
-
Planung, Beschaffung und
Bereitstellung navigatorischer Borddokumentation und entsprechender
Arbeitsmittel;
-
Abfertigung der Flüge auf der
Grundlage aktueller Betriebsdaten und operativer Erfordernisse.
Die Flotten (vormals Flugstaffeln)
Im Betriebsteil bestehen Flotten für
jeweils einen Flugzeugtyp. Die Flotten sind verontwortlich für:
-
die Durchführung der Flüge unter
Einhaltung der Weisungen der Direktion Flugbetrieb und unter Beachtung
der internationalen und nationalen Bestimmungen für die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung der Flüge;
-
die Gewährleistung und Kontrolle der
erforderlichen Qualifikation des fliegenden Personals.
Belehrungen
Periodische Belehrungen
Der Plan für die periodischen
Belehrungen (Belehrungsplan nach Tab. 8.1.2/1) steht in bereinstimmung mit den
Festlegungen über die Belehrungspflicht der
dem Flugbetriebshandbuch zugrunde liegenden Anweisungen. Dieser Plan
erfaßt außer
-
kurzfristig oder einmalig vom
Direktor angewiesenen,
-
durch die Flottenchefs festgelegten,
-
für einen begrenzten Personenkreis
gültigen Belehrungen sämtliche für das Cockpitpersonal angeordneten Belehrungen.
Einmalige Belehrungen
Einmalige Belehrungen werden auf
besondere Anweisung durchgefuhrt. Ergänzungen und wesentliche Änderungen der Flugbetriebsdokumentation sind auf
Entscheidung der Flottenchefs zum Gegenstand einmaliger Belehrungen zu
machen.
Nachweisführung
Über die Durchführung der Belehrungen
sind Nachweise zu führen, die in den Flotten mindestens drei Jahre aufzubewahren
sind.
Tab. 8.1.2/1 1
Monat
|
Inhalt der Belehrungen (FBH)
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Januar
|
5.2.1.;5.3.2.;5.3.3.;RM: Emergency Procedures
|
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Februar
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2.2.1.;
2.2.2.; 2.3.3;
2.3.6.;
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2.6.3.; 6. 1.1. 4.
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April
|
2.6.4.
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September
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6.1.1.3.10.
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November
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RM:
Berlin 50 - 4
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März
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7. 2.1.; 7.2.2.; 7.3.2. ;
8.2.3.; FZH3.3.
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2.6.2.
; 8.3.2. ; 8.5.1.; 8.4.1. 3.
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Oktober
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DA Nr. 1 53
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Mai
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2.3.5.;
2.5.7.
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6.1.1.2.
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Dezember
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