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Im Folgenden eine Reihe von verschiedenen Erlaubnissen und
Berechtigungen, die bei der INTERFLUG zur Anwendung kamen.
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Die nebenstehend gezeigte Betriebsfahrerlaubnis (neuwestdeutsch: Führerschein - Das Substanstiv
"Führer" war in der DDR negativ besetzt und wurde vermieden, darum
hatten wir lieber Leiterpersönlichkeiten) stammt
ebenfalls von Joachim Zäske (Vielen Dank Joachim). Damit wurde dem Inhaber
erlaubt auf dem INTERFLUG Gelände die folgenden Fahrzeuge (E-Karren,
Multicar, Kleintransporter und Lastkraftwagen) zu fahren.
Grundlage für die Erteilung dieser
Erlaubnis war die zugrunde liegende Fahrerlaubnis Nr. K 161 939 in der
Klasse V (LKW), die ebenfalls mitgeführt werden mußte. Des weiteren mußte eine
dienstliche Notwendigkeit vorliegen, was die Bestätigung durch den
Abteilungs-
oder Betriebsteilleiter erforderte. |
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Abgebildet ist eine sogn. Parkkarte aus den 70er Jahren, die das Parken auf
demParkplatz für Fliegendes Personal erlaubte. Diese
Parkberechtigungen wurden vom Betriebsteil ausgestellt und übrigens von der
Polizei, eine Art staatlichem Werkschutz, der eine Polizeiwache auf dem
INTERFLUG-Gelände (gegenüber Haupteingang Block A) unterhielt, kontrolliert.
Betriebliche oder gar private Wachdienste gab es natürlich nicht. Alle
Polizeigewalt war staatlich und letztlich dem Ministerium des Innern
unterstellt.
Das Fahrzeugkennzeichen DM bedeutete nicht etwa Mitteldeutschland, wie lange
Jahre bei den Flugzeugen in der DDR, sondern war ein typisches Kennzeichen
aus dem Bezirk Potsdam (D, später auch P). Es handelte sich um einen
blaßgrünen Trabant. |
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Hier eine Parkgenehmigung aus dem Jahre
1976, die nun von der Flughafenverwaltung beim Direktor Flughäfen, der für
die Parkplatzbewirtschaftung zuständig war, ausgegeben wurde und für alle
allgemeinen INTERFLUG-Parkplätze gültig war (außer Sonderparkplätze). Der
grüne Schrägstrich ist inzwischen verblaßt, ebenso wie die Stempel.
Die Struktureinheit wurde nun nach einer Nomenklatur mit einem Zahlencode
verschlüsselt. 06/05 müßte der Flugbetrieb gewesen sein. Mir ist allerdings
nicht mehr bekannt wofür 06 und 05 gestanden haben. |
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Hier die Erneuerung der obigen Parkkarte
aus dem Jahre 1978. Auch hier haben der grüne Schrägstrich und die Stempel
den Lichteinfluß über die Jahre nicht überstanden.
Mir ist nicht mehr bekannt, ob eine
Erneuerung (Neubeantragung) regelmäßig alle zwei Jahre obligatorisch war
(wahrscheinlich) oder ob es hier um reinen Zufall handelt. Die Benennung der sogn.
Struktureinheit mit 06/05 hatte zumindest die zwei Jahre überdauert. |
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Hier die erneuerte Parkgenehmigung aus dem Jahre 1980 und noch am besten
erhalten, obwohl auch hier der Schrägstrich sein blau fast verloren hat.
Auch hatte die Bezeichnung der Struktureinheit die Jahre nicht überlebt und
war inzwischen re-organisiert worden, was immer 4-4/24 jetzt genau war? Auf
alle Fälle irgendetwas im Flugbetrieb, ob das bis zur Flugstaffel hinunter
aufgelöst war, vermag ich nicht mehr zu sagen. |
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Hier die Parkgenehmigung Nr. 2039 für
INTERFLUG-Betriebsparkplätze des "Betriebsangehörigen" aus dem Jahr 1989.
Es fehlen Unterschrift und
Betriebsstempel, sowie Verlängerungsstempel (die vier kleinen Felder links
unten). |
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Hier die
Parkgenehmigung Nr. 2361 für das Fahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen
IUR 4-60 vom 6. Sep. 1990, also kurz vor der offiziellen Vereinigung beider
deutscher Staaten. |
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Hier ein ausgesprochen seltenes Stück, die
Parkkarte vom Sonderparkplatz NPA mit der Nummer 000001. Leider gehört sie
nicht mir, sondern Horst Materna. |
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Hier ein Essenteilnehmerauseis, der in der Werkskantine vorgezeigt werden
mußte, damit der Werktätige kostenlos/kostengünstig am Betriebsessen
teilnehmen durfte, beziehungweise stark subventionierte Essenmarken kaufen
konnte. Mittagessen für nur eine DDR-Mark war nicht unüblich in der DDR. Die
manchmal lieblose Qualität des Essens war allerdings auch sehr oft ein
Kritikpunkt in vielen
Gewerkschaftsversammlungen, denn da wäre weit mehr möglich gewesen. Hungern
mußte nämlich in der DDR absolut niemand, was oft der "freien"
Welt in der Regenbogenpresse
suggeriert wurde.
Besondere Bedingungen gab es für Schichtarbeiter, insbesondere im
3-Schicht-System, wozu auch das Fliegende
Personal zu rechnen war. So war, glaube ich, das Essen in der Nachtschicht
immer kostenlos. Die Verpflegung an Bord war z.B. stets kostenlos. |
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Hier weitere Essenteilnehmerausweise, in diesem Fall von
Günter Lange aus der Flugtechnik. Man aß bei der INTERFLUG nicht, sondern man nahm am Essen teil. Doch das ging dafür
sehr geordnet zu, mit Ausweis nämlich und streng
nach Werkküchen getrennt, warum ein guter Techniker natürlich immer für
jede Werkküche eine Ausweis dabei hatte ( siehe Bild )
Für die Piloten war das nicht so einfach. Waren wir einmal
im Südteil zu einer techn. Einweisung und wollten dort essen, ich meine, am
Essen teilnehmen, mußte das
zuvor angemeldet werden und später gab es dann auch Essenmarken für
verschiedene Gelegenheiten. Piloten
bekamen ja normalerweise ihr Essen während des Fluges an Bord, was natürlich,
dank der Passagiere,
viel besser war und sicherlich auch so einigen Neid auslöste. |
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Ein Essenmarkenblock sah dann etwa so aus. Doch das änderte
sich ständig. Stets wurde alles neu organisiert. Das Betriebsessen war stets
ein Verlustgeschäft für die INTERFLUG und damit
für uns Werktätige auch, waren wir doch die Eigentümer. Volkseigentum stand
nämlich überall drauf.
Piloten brauchten an Bord natürlich keine Essenmarken. Das
Essen war später sogar vom Ernährungsinstitut in Potsdam-Rehbrücke
zusammengestellt worden, um eine möglichst optimale Ernährung unserer
Top-Kader in den Cockpits zu gewährleisten. Das kann wohl heute kaum noch eine Airline
auf der Welt vorweisen. |
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Hier zwei weitere Essen-Marken aus den langen Jahren der
INTERFLUG, in diesem Fall betraf es die "Essenversorgung" der Lehrlinge, die
somit zur "Lehrlingsversorgung" wurde. Kostenlos (es entzeiht sich
gegenwärtig meiner Kenntnis, wann ein Lehrling dazu berechtigt war, immerhin
mit Stempel und Unterschrift - war das Frau Sahle?) oder für nur eine Mark
der DDR (M) wurde ein sicherlich schmakhaftes Essen verabreicht. |
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Dieser Betriebsausweis war ein Interimausweis für die Zeit des Studiums
in Berlin. Da man zum Studium von der INTERLUG deligiert worden war
und teilweise im INTERFLUG Gelände tätig war, benötigte man einen solche
Ausweis, der nur zusammen mit dem DeutschenPersonalausweis (DPA) gültig war. |
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Hier die Rückseite des Ausweises, wo per simplem Stempel die INTERFLUG-Standorte eingetragen sind, für die dieser Ausweis gültig war.
Erfurt darum, weil wir dort über ein halbes Jahr unsere fliegerische
Grundschulung bekamen, es war unser Phoenix in Thüringen. Das war zwar nicht
so exotisch, dafür war die Ausbildung besser. Leider habe nur etwa sieben
Jahrgänge diese, eine vergleichbare oder bessere Ausbildung genossen. Dann
waren die Luftstreitkräfte wieder für die Ausbildung zuständig.
(Offiziershochschule Kamenz/Bautzen/Rothenburg/Dresden). Die LSK bestimmtem
dann, wer zur INTERFLUG "ausgesondert" wurde,
wohl nicht militärisch gut genug war.. |
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Hier die Betriebsfahrerlaubnis von Günter Lange, ausgestellt
für alle E-Karren, Multicar, Kleintransporter und PKW. Sie wurde
offensichtlich dreifach gefaltet. Unklar ist, wofür all die freien Kästchen
auf den anderen Seiten herhalten sollten. Es könnte natürlich als ein
DDR-Vorläufer von Flensburg gedacht worden sein, dann hätte man dort die
Punkte eingetragen. Günter war natürlich als disziplinierter Fahrer völlig
Punkte-frei. |
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Hier das
Exemplar einer sognannten GÜST-Karte (Spende von Dirk Kröling),
welche als Zugangsberechtigung für verschiedene Güstbreiche erforderlich
war. GÜST bedeutet Grenzübergangsstelle. Flughäfen waren wie Seehäfen
und andere Grenzübergänge GÜST-Bereiche. Die Zugangsberechtigung,
welche für den nichtöffentlichen Teil beantragt werden mußte, gab es für
bestimmte Bereiche, so durfte nicht jeder unbedingt überall hin. Piloten,
die nur zum Dienst in Uniform auf den Flughafen und auf das Vorfeld mußten,
benötigten keine GÜST-Karte. Sie wurden von der Einsatzleitung per
Telex an den Zugangspunkt in der NPA (gelbes C) gemeldet und mußten sich
dann dort ausweisen. Hatten Piloten jedoch einen anderen Job in der
Administration des Flubetriebes inne, benötigten sie zum Betreten der GÜST in ziviler Erscheinung ebenso eine solche Karte, z.B. um die Flight
Manuals (Flughandbücher) in den Flugzeugen upzudaten. So hatten z.B.
Fluginspekteur der SLI eine solche Karte für alle Bereiche des
Flughafens. Der Verlust war sofort meldepflichtig und ein schweres Vergehen,
welches die Verweigerung einer neuen Berechtigung und damit eine erhebliche
Arbeitseinschränkung mit sich bringen konnte, bis zur Umsetzung auf eine
andere Funktion, zumindest zeitweilig. |
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Eine weitere GÜST-Karte mit der Nummer
117022 stammt von Flugkapitän i.R. Dipl.-Ing. Horst
Materna.
Als ehemaliger Direktor des Flugbetriebes Verkehrsflug hatte
er natürlich Zugang zu relativ vielen Bereichen, was durch entsprechende
Stempeleinträge am oberen Rand gekennzeichnet wurde.
Hier die Erläuterung im einzelnen
C |
Berechtigung für die Anbauten an der NPA, westlich die VIP-Abfertigung, östlich der Transitbereich für West-Berlin |
| TR |
Zugang zu allen Transiträumen |
| PKL |
Paß-Kontrollllinie, d.h. Zugang auch zu den Zoll- und Gepäckkontrollräumen |
| F |
Zugang zu allen luftseitigen Flugbetriebsflächen |
Die Karte galt für alle DDR-Flughäfen |
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