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Auf dieser Seite wollen wir verschiedene Arbeitsverträge der INTERFLUG und der zivilen Luftfahrt der DDR
vorstellen, die hier stellvertretend die arbeitsrechtlichen Geflogenheiten in
der DDR, mit dem Schwerpunkt zivile Luftfahrt der DDR, charakterisieren sollen.
Im weiteren werden wir dann später auch eine pdf-Datei des letzten
Arbeitsgesetzbuches der DDR und eine Gehaltstabelle aus dem Tarifvertrag der
zivilen Luftfahrt der DDR zum Download zur Verfügung stellen.
Auf dieser ersten Seite der Arbeitsverträge hier ein Beispiel
des Weges eines jungen Navigators bei der INTERFLUG, zur Verfügung gestellt von Wolfgang Hakansson.
Weitere Seiten mit anderen Beispielen folgen.
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Hier als Auftakt das äußerst seltene
Exemplar eines Arbeitsvertrages aus den Zeiteb der Deutschen Lufthansa der
DDR, in diesem Fall für den damaligen Verkehrsleiter am Flughafen Erfurt,
Herrn Erich Manthey.
Als Flughafenleiter zeichnete damals 1957 der Herr
Dassler. Bezahlt wurde noch in DM, ganze 500 DM brutto plus
eventuelle Zuschläge, Verschwiegenheitspflicht inbegriffen.
Die DM wurde ja
später durch die M ( Mark der Deutschen Notenbank der DDR ), ersetzt und ist
nicht etwa mit der DM West zu vergleichen. Die Schwarzmarktkurse für
DDR-Mark lagen immer so zwischen 1:4 bis 1:8, insofern man übber haupt
später eine Wechselstube fand, die sich auf DDR-Mark einließ.
Für DDR-Bürger war der Umtausch ihrer "Superwährung" im Westen natürlich
strengstens untersagt. "Devisen"-Vergehen!
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Dieser Arbeitsvertrag wurde von Wolfgang Hakansson, der an diesem web aktiv mitarbeitet, zur Verfügung gestellt.
Gezeigt wird ein typischer Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1977, dem Jahr in dem Haki nach Abschluß der Offiziershochschule der LSK/LV zur INTERFLUG kam und zunächst
eine Ausbildung als Navigator auf der IL-18 begann.
Entsprechend eines Abkommens welches zwischen der LSK/LV, Interflug und Wolfgang vereinbart wurde, sollte ein auf ein Jahr befristeter Einsatz als Navigator auf der IL-18 erfolgen.
Haki fliegt heute, nach Jahren auf der IL-18, der TU-134 und dem Airbus
A-310 als Kapitän auf der Boeing 737-800. |
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Die Seite 2 des o.g. Arbeitsvertrages, deutlich mit der noch heute vielerorts üblichen
Kündigungsfrist von drei Monaten.
Nur welcher Flieger wollte bei der
INTERFLUG schon kündigen, gab es doch nur die INTERFLUG als einzige
Fluggesellschaft in der DDR?
Gezeichnet ist dieser
Arbeitsvertrag von seiten der INTERFLUG von dem berüchtigten und
gefürchtetem Personalchef der INTERFLUIG Grimmer, der seinen Sitz im Block A
hatte. |
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Hier eine Änderung zum Arbeitsvertrag vom 01.12.1977.
Diese Änderung wurde Notwendig, da Wolfgang als Pilot von der Offiziershochschule der LSK/KV zur Interflug kam. Die Gehaltsberechnungsgrundlage des 1. Arbeitsvertrages basierte jedoch auf einer Einstufung als Navigator. Da Wolfgang zu diesem Zeitpunkt bereits höher Qualifiziert war, musste Interflug eine Neueinstufung und damit eine Nachzahlung vornehmen.
Dieser Änderungsvertrag wurde üblicherweise von der
Abteilung Planung und Abrechnung, hier Frau Liebetrau, ausgefertigt und
vom Direktor Flugbetrieb, hier Flugkapitän Horst Materna, gezeichnet. |
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Eine erneute Änderung des
o.g. Arbeitsvertrages wurde notwendig, als Wolfgang dann ab 24.5.1979 die
Stellung eines Navigators ( immer noch in Ausbildung) auf der TU-134(A) übertragen bekam. Damit wurde
ein Wechsel von der Kostenstelle 600 zuir Kostenstelle 602 vollzogen. Das
Gehalt blieb das gleiche.
Interflug benötigte zu diesem Zeitpunkt Navigatoren auf der TU-134. Die Anzahl der Flugzeuge in der TU-134 Flotte wurde aufgestockt und das notwendige Personal wurde von anderen Abteilungen abgezogen. Da die IL-62 dafür nicht in Frage kam, wurde das Personal von der IL-18 Staffel abgezogen bzw. von der LSK/LV übernommen.
Als direkt Betroffener hatte man selbstverständlich keine Mitsprache.
Ein Linecheck auf der IL-18 zur Zulassung als Navigator wurde am Prüfungstag kurzfristig abgesagt und in einen normalen Ausbildungsflug umgewandelt. Irgend jemand hatte wohl ausgerechnet, dass Interflug dadurch die Gehaltskosten während der nun folgenden Umschulung drücken konnte. Die Lohngruppe F6 entsprach der Lohngruppe für Navigatoren.
Auch wurde der Vertrag als Navigator von Interflug auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das die Position des Navigators ( wenn auch sehr interessant) nicht der Position eines Piloten entsprach und daß dieser neue Vertrag nicht der eigentlichen Absprache zwischen LSK/LV, Wolfgang und Interflug entsprach störte die Verantwortlichen auch nicht weiter.
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Als Anlage zum
Änderungsvertrag wurde in einem "Funktionsplan" die Arbeitsaufgabe umrissen. |
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Am 18.01.1984 übernimmt die TU-134
Staffel den Bordnavigator Wolfgang Hakansson als 2. Flugzeugführer mit der
Lohngruppe F 8 zu 1200,- M brutto.
Nach 5 Jahren als Navigator mußte Interflug 1984 einer Umschulung als 2.Flugzeugführer zustimmen.
Dieses geschah aber erst nach einer Intervention durch die Personalabteilung der LSK/LV welche durch Wolfgang 1982/1983 eingeschaltet wurde.
Damit war leider die Zeit als Navigator noch nicht vorbei.
In den folgenden drei Jahren wurde Wolfgang jeweils von April bis Oktober als Navigator eingesetzt und "durfte" dann von November bis März wieder als Copilot fliegen.
Jeder Wechsel im Arbeitsplatz wurde natürlich mit entsprechenden "schulischen Maßnahmen" ( ground course, SIM-training und check, line-training und check) vorbereitet.
Das fliegen mit zwei unterschiedlichen Lizenzen war zu diesem Zeitpunkt nicht erlaubt.
Erst im Jahr 1987 erreichte Interflug eine Änderung dieser Praxis beim Ministerium für Verkehr und Wolfgang wurde mit einer doppel Lizenz eingesetzt. Erst direkt vor dem Flug in der Einsatzleitung erfuhr er, in welcher Bordfunktion er den Tag fliegen durfte.
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Hier das Beispiel eines Qualifizierungsvertrages vom 2.
Flugzeugführer der TU-134 Staffel zum First Offizer in der zukünftigen A-310
Flotte.
Man klassifizierte die Typenschulung in Toulouse als Direktstudium
und Spezialisierung im Arbeitsprozeß.
Als Ausbildungsorte wurden das FTZ
(Fliegertrainingszentrum in der Schützenstrasse in Schönefeld) und
Aeroformation Toulouse genannt.
Die Abreise nach Toulouse erfolgte auch am 18.10.1989, denn Fall der Mauer habe wir an den Fernseher in Frankreich mitverfolgt.
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Es wurde während der Umschulung
Durchschnittsbezahlung gewährt. |
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Als Betreuer für die Qualifizierung wurde hier der
stellv. Staffelleiter für die Aus- und Weiterbildung Herr Flugkapitän
Wolfgang Düssel benannt.
Solche "Betreuer" waren in der DDR bei
Qualifizierungsverträgen üblicher Standard.. |
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Auch hier, wie in jedem Vetrag auch heute üblich, das klein gedruckte. |
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Mit dieser Änderung des Arbeitsvertrages
wurde Haki zum 22.März 1990 zur A-310 Flotte (Kostenstelle 43130)
übernommen, nachdem wir beide in November in Toulouse unser Type Rating
A-310 abgelegt hatten.
Aufstieg in die Gehaltsgruppe F9. Arbeitsort blieb
Berlin.
Als Abteilungsleiter für die Abteilung Planung und Abrechnung des BT
Flugbetrieb unterschrieb die Leiterin Frau Trenner und für die Abteilung
Personal und Bildung des Betriebes Verkehrsflug, zeichnete der Leiter, Herr
Schmid. |
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Hier der Arbeitsvertrag des
Jungfacharbeiters (ja so war die Bezeichnung) Uwe Stange aus
Leipzig-Schkeuditz.
Die Tätigkeit war natürlich Expedient, denn Jungfacharbeiter ist keine Tätigkeit, bestenfalls eine
Qualifikationsstufe. Die Arbeitsaufgabe war die Abfertigung von Passagieren
laut Funktionsplan.
Gewährt wurde für diese Tätigkeit als Jungfacharbeiter die
Gehaltsgruppe G7 nach Rahmenkollektivvertrag der zivilen Luftfahrt.
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Einen Arbeitsurlaub von 19
Tagen gab es für Uwe zu Beginn dieser Tätigkeit 1989 und natürlich erhielt
der Werktätige zum Arbeitsantritt kostenlos die Brandschutzordnung der
INTERFLUG.
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Hier das ganze Gegenteil eines
Arbeitsvertrages, das Kündigungsschreiben, dass vom Herrn RA Wellensiek,
dem von der Treuhand eingesetzten Liquidator, am 20. SEP
1991 den Mitarbeitern der Interflug zugestellt wurde und womit fritsgemäß zum 31. DEZ 1991 gekündigt
wurde.
Das war für jeden von uns wohl das letztes Schreiben auf einem Kopfbogen der INTERFLUG. |
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