Die alte INTERFLUG im www
Historische Betrachtungen zur einstigen DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG

last updated:
31-Jan-2010

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Revision 3.0
IF-Arbeitsverträge

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Auf dieser Seite wollen wir verschiedene Arbeitsverträge der INTERFLUG und der zivilen Luftfahrt der DDR vorstellen, die hier stellvertretend die arbeitsrechtlichen Geflogenheiten in der DDR, mit dem Schwerpunkt zivile Luftfahrt der DDR, charakterisieren sollen.
Im weiteren werden wir dann später auch eine pdf-Datei des letzten Arbeitsgesetzbuches der DDR und eine Gehaltstabelle aus dem Tarifvertrag der zivilen Luftfahrt der DDR zum Download zur Verfügung stellen.

Auf dieser ersten Seite der Arbeitsverträge hier ein Beispiel des Weges eines jungen Navigators bei der INTERFLUG, zur Verfügung gestellt von Wolfgang Hakansson. Weitere Seiten mit anderen Beispielen folgen.

Erich Manthey

Hier als Auftakt das äußerst seltene Exemplar eines Arbeitsvertrages aus den Zeiteb der Deutschen Lufthansa der DDR, in diesem Fall für den damaligen Verkehrsleiter am Flughafen Erfurt, Herrn Erich Manthey.

Als Flughafenleiter zeichnete damals 1957 der Herr Dassler. Bezahlt wurde noch in DM, ganze 500 DM brutto plus eventuelle Zuschläge, Verschwiegenheitspflicht inbegriffen.
Die DM wurde ja später durch die M ( Mark der Deutschen Notenbank der DDR ), ersetzt und ist nicht etwa mit der DM West zu vergleichen. Die Schwarzmarktkurse für DDR-Mark lagen immer so zwischen 1:4 bis 1:8, insofern man übber haupt später eine Wechselstube fand, die sich auf DDR-Mark einließ.

Für DDR-Bürger war der Umtausch ihrer "Superwährung" im Westen natürlich strengstens untersagt. "Devisen"-Vergehen!

Arbeitsvertrag IL-18

Dieser Arbeitsvertrag wurde von Wolfgang Hakansson, der an diesem web aktiv mitarbeitet, zur Verfügung gestellt.

Gezeigt wird ein typischer Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1977, dem Jahr in dem Haki nach Abschluß der Offiziershochschule der LSK/LV zur INTERFLUG kam und zunächst eine Ausbildung als Navigator auf der IL-18 begann.
Entsprechend eines Abkommens welches zwischen der LSK/LV, Interflug und Wolfgang vereinbart wurde, sollte ein auf ein Jahr befristeter Einsatz als Navigator auf der IL-18 erfolgen.

Haki fliegt heute, nach Jahren auf der IL-18, der TU-134 und dem Airbus A-310 als Kapitän auf der Boeing 737-800.

Arbeitsvertrag Seite 2

Die Seite 2 des o.g. Arbeitsvertrages, deutlich mit der noch heute vielerorts üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten.
Nur welcher Flieger wollte bei der INTERFLUG schon kündigen, gab es doch nur die INTERFLUG als einzige Fluggesellschaft in der DDR?

Gezeichnet ist dieser Arbeitsvertrag von seiten der INTERFLUG von dem berüchtigten und gefürchtetem Personalchef der INTERFLUIG Grimmer, der seinen Sitz im Block A hatte.

Änderungsvertrag

Hier eine Änderung zum Arbeitsvertrag vom 01.12.1977.

Diese Änderung wurde Notwendig, da Wolfgang als Pilot von der Offiziershochschule der LSK/KV zur Interflug kam. Die Gehaltsberechnungsgrundlage des 1. Arbeitsvertrages basierte jedoch auf einer Einstufung als Navigator. Da Wolfgang zu diesem Zeitpunkt bereits höher Qualifiziert war, musste Interflug eine Neueinstufung und damit eine Nachzahlung vornehmen.

Dieser Änderungsvertrag wurde üblicherweise von der Abteilung Planung und Abrechnung, hier Frau Liebetrau, ausgefertigt und vom Direktor Flugbetrieb, hier Flugkapitän Horst Materna, gezeichnet.

Vertag Tu-134
Eine erneute Änderung des o.g. Arbeitsvertrages wurde notwendig, als Wolfgang dann ab 24.5.1979 die Stellung eines Navigators ( immer noch in Ausbildung) auf der TU-134(A) übertragen bekam. Damit wurde ein Wechsel von der Kostenstelle 600 zuir Kostenstelle 602 vollzogen. Das Gehalt blieb das gleiche.

Interflug benötigte zu diesem Zeitpunkt Navigatoren auf der TU-134. Die Anzahl der Flugzeuge in der TU-134 Flotte wurde aufgestockt und das notwendige Personal wurde von anderen Abteilungen abgezogen. Da die IL-62 dafür nicht in Frage kam, wurde das Personal von der IL-18 Staffel abgezogen bzw. von der LSK/LV übernommen.
Als direkt Betroffener hatte man selbstverständlich keine Mitsprache.

Ein Linecheck auf der IL-18 zur Zulassung als Navigator wurde am Prüfungstag kurzfristig abgesagt und in einen normalen Ausbildungsflug umgewandelt. Irgend jemand hatte wohl ausgerechnet, dass Interflug dadurch die Gehaltskosten während der nun folgenden Umschulung drücken konnte. Die Lohngruppe F6 entsprach der Lohngruppe für Navigatoren.

Auch wurde der Vertrag als Navigator von Interflug auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das die Position des Navigators ( wenn auch sehr interessant) nicht der Position eines Piloten entsprach und daß dieser neue Vertrag nicht der eigentlichen Absprache zwischen LSK/LV, Wolfgang und Interflug entsprach störte die Verantwortlichen auch nicht weiter.

Seite 2
Als Anlage zum Änderungsvertrag wurde in einem "Funktionsplan" die Arbeitsaufgabe umrissen.

Am 18.01.1984 übernimmt die TU-134 Staffel den Bordnavigator Wolfgang Hakansson als 2. Flugzeugführer mit der Lohngruppe F 8 zu 1200,- M brutto.

Nach 5 Jahren als Navigator mußte Interflug 1984 einer Umschulung als 2.Flugzeugführer zustimmen.
Dieses geschah aber erst nach einer Intervention durch die Personalabteilung der LSK/LV welche durch Wolfgang 1982/1983 eingeschaltet wurde.

Damit war leider die Zeit als Navigator noch nicht vorbei.
In den folgenden drei Jahren wurde Wolfgang jeweils von April bis Oktober als Navigator eingesetzt und "durfte" dann von November bis März wieder als Copilot fliegen.

Jeder Wechsel im Arbeitsplatz wurde natürlich mit entsprechenden "schulischen Maßnahmen" ( ground course, SIM-training und check, line-training und check) vorbereitet. Das fliegen mit zwei unterschiedlichen Lizenzen war zu diesem Zeitpunkt nicht erlaubt.

Erst im Jahr 1987 erreichte Interflug eine Änderung dieser Praxis beim Ministerium für Verkehr und Wolfgang wurde mit einer doppel Lizenz eingesetzt. Erst direkt vor dem Flug in der Einsatzleitung erfuhr er, in welcher Bordfunktion er den Tag fliegen durfte.

Vertrag A310
Hier das Beispiel eines Qualifizierungsvertrages vom 2. Flugzeugführer der TU-134 Staffel zum First Offizer in der zukünftigen A-310 Flotte.
Man klassifizierte die Typenschulung in Toulouse als Direktstudium und Spezialisierung im Arbeitsprozeß.
Als Ausbildungsorte wurden das FTZ (Fliegertrainingszentrum in der Schützenstrasse in Schönefeld) und Aeroformation Toulouse genannt.

Die Abreise nach Toulouse erfolgte auch am 18.10.1989, denn Fall der Mauer habe wir an den Fernseher in Frankreich mitverfolgt.
Airbus Seite 2
Es wurde während der Umschulung Durchschnittsbezahlung gewährt.
Airbus Seite 3
Als Betreuer für die Qualifizierung wurde hier der stellv. Staffelleiter für die Aus- und Weiterbildung Herr Flugkapitän Wolfgang Düssel benannt.
Solche "Betreuer" waren in der DDR bei Qualifizierungsverträgen üblicher Standard..
Airbus Seite 4
Auch hier, wie in jedem Vetrag auch heute üblich, das klein gedruckte.
Arbeitsvertrag A310
Mit dieser Änderung des Arbeitsvertrages wurde Haki zum 22.März 1990 zur A-310 Flotte (Kostenstelle 43130) übernommen, nachdem wir beide in November in Toulouse unser Type Rating A-310 abgelegt hatten.
Aufstieg in die Gehaltsgruppe F9. Arbeitsort blieb Berlin.

Als Abteilungsleiter für die Abteilung Planung und Abrechnung des BT Flugbetrieb unterschrieb die Leiterin Frau Trenner und für die Abteilung Personal und Bildung des Betriebes Verkehrsflug, zeichnete der Leiter, Herr Schmid.
Uwe Stange
Hier der Arbeitsvertrag des Jungfacharbeiters (ja so war die Bezeichnung) Uwe Stange aus Leipzig-Schkeuditz.

Die Tätigkeit war natürlich Expedient, denn Jungfacharbeiter ist keine Tätigkeit, bestenfalls eine Qualifikationsstufe. Die Arbeitsaufgabe war die Abfertigung von Passagieren laut Funktionsplan.

Gewährt wurde für diese Tätigkeit als Jungfacharbeiter die Gehaltsgruppe G7 nach Rahmenkollektivvertrag der zivilen Luftfahrt.

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Uwe Stange Seite 2
Einen Arbeitsurlaub von 19 Tagen gab es für Uwe zu Beginn dieser Tätigkeit 1989 und natürlich erhielt der Werktätige zum Arbeitsantritt kostenlos die Brandschutzordnung der INTERFLUG.
Kündigung
Hier das ganze Gegenteil eines Arbeitsvertrages, das Kündigungsschreiben, dass vom Herrn RA Wellensiek, dem von der Treuhand eingesetzten Liquidator,  am 20. SEP 1991 den Mitarbeitern der Interflug zugestellt wurde und womit fritsgemäß zum 31. DEZ 1991 gekündigt wurde.

Das war für jeden von uns wohl das letztes Schreiben auf einem Kopfbogen der INTERFLUG.

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