Die alte INTERFLUG im www Historische Betrachtungen zur einstigen DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG |
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Auf dieser Seite werden wir verschiedene noch auffindbare alte Formblätter aus den verschiedensten Bereichen der INTERFLUG oder anderer Einrichtungen vorstellen, soweit sie im Alltag der INTERFLUG zur Anwendung kamen.
1. Flugauftrag:
Eines der wichtigsten und täglich benutztes Formblatt war der Flugauftrag. Er wurde in der Regel durch die Prozeßleitung Flugbetrieb (Einsatzlenkung) ausgestellt und vom Kommandanten vor Antritt des Fluges empfangen. In die Felder A und E wurden von der Grenzpolizei bei Aus- und Einreise Stempel gesetzt. Der Grenzer am Crew-Schalter (gelbes C ) war im Besitz eines Tagesplanes und verglich die Namen auf dem Flugauftrag mit denen seiner Telexmeldung. Jedes Crewmitglied mußte beim Passieren den gültigen Dienstpaß mit den ggf. erforderlichen Visa vorlegen.
Während des Flugeinsatzes war ein Besatzungsmitglied für das Ausfüllen des Flugauftrages verantwortlich. Auf der TU-134 war das der Navigator, auf den anderen Flugzeugen der Bordingenieur. Die dort eingetragenen Daten waren unter anderem für die Abrechnung des Fluges und die Bezahlung der Crew von Wichtigkeit. Die Ausfüllvorschrift war eine kleine bürokratische Wissenschaft für sich. Die Gruppe Planung und Abrechnung mußte dann die Daten per Computer erfassen und verarbeiten. Im folgenden Beispiel handelt es sich um einen
Flugauftrag der TU-134 Staffel, mit den bereits vorgetragenen Kategorien KDT,
FF2, NAV, ST1, STE, STE. Auf den anderen Flugzeugtypen wäre der Bordingenieur
und ggf. weitere Stewardessen nachzutragen.
2. Kurzprotokoll Fremdkörperkontrolle
Diese 5 Seiten im A5 Format sollten der Besatzung eine Hilfestellung geben, wenn eine Fremdkörper-Sonderkontrolle gemäß Betriebsanweisung BAW 6/99 durchgeführt werden mußte. Eine solche Kontrolle wurde normalerweise von Spezialkräften durchgeführt, unter bestimmten Gegebenheiten, z.B. im Ausland konnte es jedoch erforderlich sein, eine solche Kontrollen von der Crew durchführen zu lassen. Die Weisung zu einer solchen Kontrolle konnte sowohl aus Berlin (meist OZ), von den örtlichen Sicherheitsorganen als auch vom Kommandanten erteilt werden. Auslöser für eine solche Weisung konnte z.B. eine Bombendrohung sein. Jedes Besatzungsmitglied hatte dann einen eigenen Aufgabenbereich zu kontrollieren und zu protokollieren.
Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Kapitän des leitenden fliegenden Personals der INTERFLUG bei der Vorflugkontrolle eines Flugzeuges TU-134 in SXF in der Maschine einen Zettel fand, auf dem stand, daß im Flugzeug eine Bombe versteckt wäre. Er ließ daraufhin das Flugzeug evakuieren (nur die Besatzung war zu diesem Zeitpunkt an Bord) und verständigte die zuständige Prozeßleitung. Worauf von Spezialisten eine Sonderkontrolle durchgeführt wurde. Der Kapitän wurde daraufhin hochgelobt und ausgezeichnet.
Der gleiche Kapitän hatte bereits einmal auf einem anderen Flug eine Bombendrohung erhalten. Da er oder ein Expertenteam in Berlin einen Druckzünder unterstellten oder für möglich hielten, landete er auf dem hochgelegenen Airport von Tatry in der CSSR. Es wurde natürlich bei der anschließenden Fremdkörper-Sonderkontrolle absolut nichts gefunden. Der Kapitän, ich nannte ihn für mich fortan Kapitän "Bombe", wurde dafür hochrangig ausgezeichnet. Ich werde später aus meinen Unterlagen nachliefern, welche Auszeichnung es war.
Wir lebten also schon damals mit dem Terrorismus,
vormehmlich der potentiellen Entführung zum Zwecke der sogenannten
Republik-Flucht in den goldenen Westen, weshalb unsere Cockpittüren stets
verriegelt sein mußten und Crewmember zur Verrichtung der Notdurft "geschleust"
wurden.
3. Protokoll für Kontroll- und Prüfungsflüge
Kontrollflüge wurden halbjährlich bzw. jährlich, sowie nach besonderen Ereignissen Flugvorkommnissen) oder längerer Abwesenheit (wie Krankheit oder Qualifizierungslehrgänge) durchgeführt. Prüfungsflüge wurden nach Abschluß von bestimmten Ausbildungsetapen durchgeführt. Das konnte der Abschluß einer Umschulung von einem Typ auf einen anderen Typ sein (type rating) oder der Wechsel einer Funktion auf dem gleichen Flugzeugtyp, z.B. vom Copiloten zum Kapitän (upgrading), aber auch die Erteilung einer neuen Erlaubnis, wie von CPL zu ATPL oder eines niedrigeren IFR APP-Minimums, z.B. von 90/V1200 zu 60/V800/R550. (s. Erlaubnisse)
Bei der Bewertung wurde mit einem Punkte-Abzugssystem gearbeitet, wobei in keinem Teilgebiet eine Note geringer als 3 erreicht werden durfte, was zu einer Wiederholung des Prüfungsfluges geführt hätte.
Ich persönlich halte von solchen Systemen nicht viel, insbesondere, wenn ihnen dann auch noch langzeitlich bewertende Bedeutung beigemessen wird. Ein Kontroll- oder Prüfungsflug ist in jedem Fall eine Momentaufnahme und man sollte vorsichtig sein, solche Ergebnisse zu generallisieren und zur dauerhaften Bewertung heranzuziehen, zumal Prüfungs- und Erfolgsstress keine "sauberes" Ergebnise garantieren können. Punktsysteme suggerieren eine Objektivität und Präzission, die diese Systeme schlichtweg nicht haben und zeugen vielmehr von einer Entscheidungsschwäche des Checkers. Ein guter Checker sollte in jedem Fall genau wissen, was eine akzeptable und was eine unakzeptable Leistung ist, wobei CRM, decision making und error management wesentliche Punkte einer Gesamtbewertung der Leistung sein müssen. Das heißt, auch eine noch so schlechte Tagesform muß im akzeptablen Rahmen liegen, während es für "Schönheitsschnörkel" keine und schon gar kein ausgleichende Bewertung geben sollte. Kontroll- und Prüfungsflüge sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um ein akzeptables Level der Flugsicherheit und Zuverlässigkeit zu garantieren. Nicht mehr aber auch nicht weniger sollten sie sein. Bei INTERFLUG wurden dagegen die Ergebnisse der Kontroll- und Prüfungsflüge sogar zur Berechnung der Höhe der sogn. Jahresendprämie herangezogen. Eine mehr als zweifelhafte Verfahrensweise, wenn man die subjektiven Aspekte solcher Bewertungen in Betracht zieht. Die später eingführte "objektive Kontrolle", wie wir sie auch heute in fast allen Airlines kennen (z.B. in Form von FODAS oder FDIS o.ä.), ist da ein wesentlich besseres Instrument der Kontrolle der Einhaltung der Standards und Limits im operativen Alltag. Voraussetzung ist allerdings eine hohe Erhebungsrate (in meiner Airline über 98% aller Flüge) und klare Prämissen/Parameter. Bei INTERFLUG erreichte man in den letzten Jahren gerade einmal, zu garantieren, daß zumindest
alle Kontroll- und Prüfungsflüge "objektiv kontrolliert" wurden
(Datenschreiber-Auswertung), was bei der zur Verfügung stehenden russischen
Technik schon ein gewaltiger Fortschritt war. Man muß immerhin bedenken, daß
diese Technik zu diesem Zeitpunkt schon an die 20-30 Jahre alt war, mit heutigen
Möglichkeiten also nicht zu vergleichen ist.
4. Protokoll für Kontrollflüge und Platztraining
Für die sogenannten "kleinen" Kontrollfluge, das waren solche, die vom Gesetzgeber nicht gefordert waren, die INTERFLUG aber zur Einschätzungs des Leistungsstandes für notwendig hielt, wurde dieses kurzgefaßte Protokoll verwendet. Das war oft ein sogenannter zweiter Kontrollflug vor dem eigentlichen Prüfungsflug, durch einen Fluglehrer, der den Schüler nicht selbst ausgebildet hatte. Auch dieser Fluglehrer mußte dann zu der Einschätzung kommen, daß der Auszubildende für den Prüfungsflug empfohlen wird. Es wurde ebenfalls für notwendiges Platztraining
verwendet, welches aus verschiedenen Gründen notwendig wurde, z.B. das jährliche
Platztraining für Kapitäne, welches einen simulierten Einmotorenflug (ein TW auf
Leerlauf) mit Durchstarten und einen Anflug mit Landung ohne Landeklappe (hoher
Anstellwinkel und höhre Anfluggeschwindigkeit) beinhaltete, da uns keine
Full-Flight-Sumulatoren (FFS) zur Verfügung standen.
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